Reitbuch

Hof Waldeck

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von M&L Rothenhäuser GbR

Reitschule Hof Waldeck

1.) Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Reitschule Hof Waldeck (nachfolgend Betrieb genannt) und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.

2.) Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitunterricht. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Reitschüler in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.

Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.

Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Reitlehrern.

3.) Risiko und Haftung

Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.

a. Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen. Trotz sorgfältiger Auswahl und Ausbildung der Pferde verbleibt immer ein nicht auszuschließendes Restrisiko im Umgang und bei der Arbeit mit dem Pferd. Pferde sind niemals restlos sicher einzuschätzen und bestimmte Situationen können zu instinktiven Verhaltensmustern führen. Dies sind leider Unfälle, die nie völlig ausgeschlossen werden können.

Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.

Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.

Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.

b. Aufsichtspflicht

Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.

c. Hinweise

Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache gestattet.

d. Helmpflicht

Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen.

e. Weitere Ausrüstung der Reiter

Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

f. Auskunftspflicht

Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.

Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 80kg.

4.) Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.

Das Reitabo ist vom Reitschüler jeweils bis zum 5. eines Monats zu bezahlen und gilt für eine Einheit pro Woche am festgelegten Termin (Stammplatz). Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Ferien und Feiertage (während der hessischen Schulferien fällt der Reitunterricht aus) weniger Termine im Monat stattfinden.

Einzelreitstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.

5.) Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird nicht gewährt.

Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die im Risikobereich des Reitschülers liegen, wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Reitstunden nicht gewährt.

6.) Buchung und Absage von Reitstunden

Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.

Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.

Wird eine Anmeldung zu einer individuellen Reitstunde rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin) storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.

Wird die Teilnahme an einem Stammplatz eines Reitabos storniert, so besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Aus Kulanz kann 1 Termin im Monat, der rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin) storniert wurde, innerhalb von 4 Wochen nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so verfällt diese Nachholmöglichkeit automatisch.

Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.

7.) Vertragslaufzeit und Kündigung des Reitschulabos

Ein Reitschulabovertrag beginnt mit der Abgabe des Anmeldebogens und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende und ist dem Betrieb schriftlich mitzuteilen.

8.) Buchung und Absage von einer Kursteilnahme oder anderen Angeboten

Die Bezahlung der Reitkurse o.ä. wird bei Buchung fällig.

Die Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Kosten für die Unterbringung eines Gastpferdes können vorab beim Veranstalter erfragt werden.

Stornierungen bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn sind kostenlos. Bei Stornierungen zwischen 4 Wochen und 14 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 50% des Kurspreises als Stornogebühr fällig. Bei Stornierungen weniger als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird der gesamte Kaufpreis als Stornogebühr fällig.

Bereits getätigte Anzahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren im Reitbuch als Wertguthaben gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse eingesetzt werden.

9.) Datenschutz

Wir sind gesetzlich verpflichtet, ihre Daten und die Ihres Kindes zu speichern und dies erfolgt schon seit Jahren auf der vom Gesetzgeber vorgegebenen Normen, da uns selbst der Schutz Ihrer Daten wichtig ist. Sämtliche für unseren Betrieb tätigen Personen sind mit den Datenschutz- und Geheimhaltungsvorschriften vertraut und entsprechend eingearbeitet. Entsprechend der neuen Gesetzgebung müssen wir Sie über folgende Änderungen informieren.

Da wir aufgrund der Rechtsgrundlage für Unternehmen verpflichtet sind Ihre Daten für mindestens 10Jahre zu speichern, kann der vom Gesetzgeber eingeräumte Löschanspruch frühestens nach 10Jahren erfolgen. Wir bewahren Ihre E-Mail-Adresse lediglich für Serviceleistungen, wie Rechnungsversand, Bescheinigungen, Informationsveranstaltungen oder für Sie betreffende Informationen auf. Diese, Ihre E-Mail, kann auf Wunsch jederzeit gelöscht werden. Falls dies gewünscht ist, teilen Sie dies bitte schriftlich mit.

Alle anderen Daten dürfen wir aufgrund von diversen anderen oben angegebenen gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen erst nach 10Jahren löschen.

Wir gehen davon aus, dass wir sie auf den gängigen Kommunikationswegen kontaktieren dürfen.

Martin & Laura Rothenhäuser GbR (Pension)

1.) Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Martin und Laura Rothenhäuser GbR (nachfolgend Betrieb genannt) und dem Einsteller bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Einstellung eines Pensionspferdes.

2.) Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand des Vertrags ist der Pensionsplatz (inkl. Hofordnung) und die optionalen Serviceleistungen.

3.) Risiko und Haftung

Risiko und Haftung werden wie im Pferdepensionsvertrag beschrieben geregelt. Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Erziehungsberechtigten von minderjährigen Einstellern werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.

Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen.

4.) Vergütung

Die Vergütung der Pensionsgebühr sowie der Serviceleistungen richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.

5.) Datenschutz

Wir sind gesetzlich verpflichtet, ihre Daten und die Ihres Kindes zu speichern und dies erfolgt schon seit Jahren auf der vom Gesetzgeber vorgegebenen Normen, da uns selbst der Schutz Ihrer Daten wichtig ist. Sämtliche für unseren Betrieb tätigen Personen sind mit den Datenschutz- und Geheimhaltungsvorschriften vertraut und entsprechend eingearbeitet. Entsprechend der neuen Gesetzgebung müssen wir Sie über folgende Änderungen informieren.

Da wir aufgrund der Rechtsgrundlage für Unternehmen verpflichtet sind Ihre Daten für mindestens 10Jahre zu speichern, kann der vom Gesetzgeber eingeräumte Löschanspruch frühestens nach 10Jahren erfolgen. Wir bewahren Ihre E-Mail-Adresse lediglich für Serviceleistungen, wie Rechnungsversand, Bescheinigungen, Informationsveranstaltungen oder für Sie betreffende Informationen auf. Diese, Ihre E-Mail, kann auf Wunsch jederzeit gelöscht werden. Falls dies gewünscht ist, teilen Sie dies bitte schriftlich mit.

Alle anderen Daten dürfen wir aufgrund von diversen anderen oben angegebenen gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen erst nach 10Jahren löschen.

Wir gehen davon aus, dass wir sie auf den gängigen Kommunikationswegen kontaktieren dürfen.